BFH - Urteil vom 17.12.2003
IX R 30/99
Normen:
AO § 42 ; EStG § 9 § 10 Abs. 1 Nr. 1 lit. a § 21 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 1271
Vorinstanzen:
FG Thüringen, vom 12.11.1998 - Vorinstanzaktenzeichen II 118/95

VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch

BFH, Urteil vom 17.12.2003 - Aktenzeichen IX R 30/99

DRsp Nr. 2004/11117

VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch

1. Zu den Voraussetzungen eines Gestaltungsmissbrauchs bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen.2. Ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts bei Abschluss eines Mietvertrages unter Angehörigen liegt nicht schon deshalb vor, weil das Objekt vor der Vermietung vom jetzigen Mieter gegen wiederkehrende Leistungen auf den Vermieter übertragen wurde.

Normenkette:

AO § 42 ; EStG § 9 § 10 Abs. 1 Nr. 1 lit. a § 21 ;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) bilden eine Grundstücksgemeinschaft. Im Dezember 1992 übertrugen ihnen ihre Eltern zu gleichen Teilen ein Hausgrundstück sowie weitere elf Wiesen- und Ackergrundstücke. Als Gegenleistung bestellten sie zugunsten der Eltern auf Lebenszeit einen unentgeltlichen Nießbrauch an den Grundstücken mit Ausnahme des Hausgrundstücks. Daneben verpflichteten sie sich, ihren Eltern auf Lebenszeit monatlich einen nach § 323 der Zivilprozessordnung (ZPO) änderbaren Betrag in Höhe von 430 DM zu zahlen. Diese Pflicht wurde durch Eintragung einer Reallast im Grundbuch gesichert.