BFH - Urteil vom 17.12.2003
IX R 60/01
Normen:
AO § 42 ; EStG § 9 § 10 Abs. 1 Nr. 1 lit. a § 21 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 1276
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 11.09.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 5604/97

VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch

BFH, Urteil vom 17.12.2003 - Aktenzeichen IX R 60/01

DRsp Nr. 2004/11120

VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch

1. Zu den Voraussetzungen eines Gestaltungsmissbrauchs bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen.2. Ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts liegt bei Abschluss eines Mietvertrages unter Angehörigen nicht schon deshalb vor, weil ein bestehendes Nießbrauchsrecht aufgegeben und sodann zwischen Wohnungsrechtsinhaber und Eigentümer - ein fremdüblicher - Mietvertrag abgeschlossen und tatsächlich durchgeführt wird.

Normenkette:

AO § 42 ; EStG § 9 § 10 Abs. 1 Nr. 1 lit. a § 21 ;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute und wurden im Streitjahr 1994 zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Der Kläger ist Alleineigentümer eines 1953 errichteten Zweifamilienhauses, das seine Eltern im Jahre 1959 zu je 1/2 erworben hatten. Im März 1963 schenkte der Vater seine Grundstückshälfte dem Kläger und seinem Bruder; das daran zu Gunsten der Mutter bestehende Nießbrauchsrecht --das der Vater des Klägers seiner Ehefrau im Jahr zuvor anlässlich der Trennung der Eltern eingeräumt hatte-- wurde von ihm und seinem Bruder übernommen.

Im Oktober 1985 trafen der Kläger, sein Bruder und ihre Mutter folgende Vereinbarungen: