Die Beklagte schloß am 3. Februar 1981 mit der damaligen Eigentümerin des Grundstücks S straße 72 in B, Frau H, einen Mietvertrag über Gewerberäume im ersten Stockwerk dieses Hauses zum Betrieb eines Fachgroßhandels für grafische Artikel. In dem vorgedruckten ergänzungsbedürftigen - Vertrag heißt es unter anderem:
"§ 2 Mietzeit und Kündigung Das Mietverhältnis beginnt am 1.3.1981....
Das Mietverhältnis endet am _____
Es verlängert sich jeweils um ____, wenn eine Partei nicht spätestens _________ Monate vor Ablauf der Mietzeit der Verlängerung widerspricht.
Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung einer Frist von ___________ zum Ende eines ______ gekündigt werden.
...
§ 3 Miete und Nebenkosten
1. Die Miete beträgt jährlich - vierteljährlich- monatlich DM 5244,--
2. Neben der Miete sind monatlich zu entrichten für:
Heizkostenvorschuß 874,--
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