Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 6. Juni 2013 aufgehoben.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 24. Oktober 2012 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten beider Rechtsmittelverfahren zu tragen.
Die Klägerin verlangt die Räumung und Herausgabe von Geschäftsräumen. Der Beklagte begehrt widerklagend die Rückzahlung wegen Mietminderungen überzahlter Miete.
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