Der Kläger hat den im Revisionsverfahren unterbrochenen Rechtsstreit als Konkursverwalter aufgenommen. Die Gemeinschuldnerin war und ist Eigentümerin des Nordstadtzentrums in Pforzheim, in dem sich das Hotel "Goldene Pforte" befindet und das bis Anfang November 1991 der Zwangsverwaltung unterlag.
Die Beklagte, die eine Hotelkette betreibt, hatte das vorbezeichnete Hotel 1989 vom Zwangsverwalter zunächst für die Dauer eines Jahres und sodann durch Anschlußpachtvertrag für ein weiteres Jahr bis zum 12. November 1991 gepachtet.
Am 30./31. Oktober 1991 schloß die Beklagte mit der jetzigen Gemeinschuldnerin - nachstehend als Verpächterin bezeichnet - einen Pachtvertrag für die Dauer von 20 Jahren, beginnend mit dem 13. November 1991. Die Parteien streiten darüber, ob dieser Vertrag dem Schriftformerfordernis des § 566 BGB genügt.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|