LAG München - Urteil vom 19.04.2018
3 Sa 690/17
Normen:
BGB § 611a Abs. 1; BGB § 613a Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
EzA-SD 2018, 10
LAGE BGB 2002 § 613a Nr. 62
LAGE TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 23
Vorinstanzen:
ArbG Regensburg, vom 13.09.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 709/17

Wegfall der Tarifbindung nach Betriebsübergang bei bedingter zeitdynamischer Verweisung auf die Tarifverträge der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie

LAG München, Urteil vom 19.04.2018 - Aktenzeichen 3 Sa 690/17

DRsp Nr. 2018/13768

Wegfall der Tarifbindung nach Betriebsübergang bei bedingter zeitdynamischer Verweisung auf die Tarifverträge der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie

Macht ein tarifgebundener Arbeitgeber in einer von ihm formulierten Bezugnahmeklausel die Anwendung der jeweils gültigen Tarifverträge für die Arbeitnehmer/innen der bayerischen Metall- Elektroindustrie davon abhängig, dass er Mitglied mit Tarifbindung im betreffenden Arbeitgeberverband ist, gelten die Tarifverträge für die Arbeitnehmer/innen der bayerischen Metall- Elektroindustrie nicht für einen Betriebsübernehmer i.S.d. § 613 a BGB, der nicht tarifgebunden ist.

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Regensburg vom 13.09.2017 - 2 Ca 709/17 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611a Abs. 1; BGB § 613a Abs. 1 S. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Anwendbarkeit von Tarifverträgen auf ihr Arbeitsverhältnis und daraus folgende Vergütungsansprüche des Klägers.