LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 16.07.2015
5 Sa 692/14
Normen:
BGB § 305c Abs. 2; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 613a Abs. 1 S. 1; BGB § 613a Abs. 5;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 06.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 881/14

Weitergabe von Tariferhöhungen nach BetriebsübergangRechtsbekundende Bedeutung einer Vertragsklausel mit der Überschrift Deklaratorische Eingruppierung, freiwillige anrechenbare ZulageUnbegründete Zahlungsklage bei unzureichenden Darlegungen des Arbeitnehmers zur Vereinbarung einer dynamischen Bezugnahmeklausel im Rahmen einer Vertragsänderung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.07.2015 - Aktenzeichen 5 Sa 692/14

DRsp Nr. 2015/18760

Weitergabe von Tariferhöhungen nach Betriebsübergang Rechtsbekundende Bedeutung einer Vertragsklausel mit der Überschrift "Deklaratorische Eingruppierung, freiwillige anrechenbare Zulage" Unbegründete Zahlungsklage bei unzureichenden Darlegungen des Arbeitnehmers zur Vereinbarung einer dynamischen Bezugnahmeklausel im Rahmen einer Vertragsänderung

1. Gemäß § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB werden die Normen eines bei der ehemaligen Betriebsinhaberin angewendeten Tarifvertrages Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Arbeitnehmer und der neuen Betriebsinhaberin; die Tarifvertragsnormen gelten jedoch ausschließlich statisch in ihrer im Zeitpunkt des Übergangs geltenden Fassung fort.