Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 17. August 2017 -
Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 13. Oktober 2016 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger beginnend mit dem 1. November 2016 über den Betrag von 1.339,41 Euro hinaus jeweils zum Ersten eines Monats einen Betrag iHv. 10,30 Euro brutto zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag iHv. 164,80 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf jeweils 10,30 Euro beginnend mit dem 2. Juli 2015 und endend mit dem 2. Oktober 2016 zu zahlen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger und die Beklagte jeweils zur Hälfte zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Höhe der Anpassung einer dem Kläger von der Beklagten gewährten Betriebsrente.
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