Die Kläger haben die Beklagten im Rechtsstreit auf Einwilligung in die Erhöhung des Mietzinses für die von den Beklagten bewohnte Wohnung im Hause ... in ... von DM 710,-- pro Monat (kalt) auf DM 746,80 pro Monat (kalt) ab 1.2.1986 in Anspruch genommen haben. Nachdem die Kläger den Rechtsstreit mit Schriftsatz vom 26.6.1986 für in der Hauptsache erledigt erklärt und die Beklagten sich hiermit gemäß Schriftsatz vom 6.7.1986 einverstanden erklärt haben, hat das Amtsgericht durch Beschluss vom 17.7.1986 -
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