Mit Vertrag vom 10. April 1964 pachteten der Kläger und seine Ehefrau von der Rechtsvorgängerin des Beklagten ein ca. 44,20 ha großes landwirtschaftliches Anwesen in N. Die Laufzeit des insoweit geänderten Vertrages war zunächst bis zum 1. Mai 1988 vereinbart; später wurde das Pachtverhältnis im Rahmen eines Verfahrens über die Pachtfortsetzung bis zum 1. Mai 1991 verlängert.
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