Die Klägerin ist die Tochter des am 19. Januar 1980 im Alter von fast 97 Jahren verstorbenen Schlachtermeisters A. B. Erben des Verstorbenen auf Grund notarieller Testamente sind die Beklagten zu 1) und 2) (Enkel des Erblassers) und die Beklagte zu 3) (eine weitere Tochter). Die Klägerin hatte bis zu seinem Tode mit dem Erblasser in häuslicher Gemeinschaft in dessen Einfamilienhaus in Bremerhaven gelebt und ihn gepflegt und versorgt. Sie war nur halbtägig berufstätig.
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