LG Halle, vom 08.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 50/07
Wirksamkeit der formularmäßigen Festlegung einer Betriebspflicht bei Gewerbemietvertrag - Offenhaltungspflicht bei einem Lebensmittel-Discounter ist keine unangemessene Benachteiligung - Zum Verhältnis von Offenhaltungspflicht und Betriebspflicht
OLG Naumburg, Urteil vom 15.07.2008 - Aktenzeichen 9 U 18/08 (Hs)
DRsp Nr. 2008/18030
Wirksamkeit der formularmäßigen Festlegung einer Betriebspflicht bei Gewerbemietvertrag - Offenhaltungspflicht bei einem Lebensmittel-Discounter ist keine unangemessene Benachteiligung - Zum Verhältnis von Offenhaltungspflicht und Betriebspflicht
»1. Die formularmäßige Festlegung einer Betriebspflicht in einem Mietvertrag über die Nutzung von Gewerberäumen in einem Einkaufszentrum durch einen Lebensmittel-Discounter ist nicht deshalb nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1BGB unwirksam, weil dem Mieter zugleich eine Sortimentsbindung auferlegt wird und Konkurrenzschutz ausgeschlossen ist (abweichend von OLG Schleswig, Beschluss vom 02.08.1999, Az. 4 W 24/99; im Anschluss an: OLG Hamburg, Urteil vom 03.04.2002, Az. 4 U 236/01; OLG Rostock, Urteil vom 08.03.2004, Az. 3 U 118/03; KG, Urteil vom 18.10.2004, Az. 8 U 92/04).
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