1. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 24. April 2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg geändert:
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien durch Mietvertrag vom 20. bzw. 25. März 2003 begründete und durch Ergänzungsvereinbarung vom 21. April 2011 geänderte Mietverhältnis bezüglich der gewerblich genutzten Büroräume in L., Bei der ..., mit einer Größe von rund 80 m² mit Ablauf des 28. Februar 2014 beendet ist.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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