Der Senat beabsichtigt, die Revision der Klägerin durch einstimmigen Beschluss nach § 552a ZPO zurückzuweisen.
I.
1. Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der Kündigung eines Mietvertrags über einen Kraftfahrzeugstellplatz.
Die Klägerin mietete mit schriftlichem Vertrag vom 12. April 1995 von einer Rechtsvorgängerin der Beklagten eine in einem Mehrfamilienhaus gelegene Wohnung in Berlin. Der Vertrag enthält in Nr. 26 der Allgemeinen Vertragsbedingungen (im Folgenden: AVB) folgende Regelung: "Mietvertrag über KFZ-Abstellplatz" betreffend den zur Wohnanlage gehörenden Stellplatz Nr. 60, der es ihr gestattete, den Stellplatz gegen Zahlung von monatlich 23 € zu nutzen. § 2 Abs. 2 dieses Vertrags lautet:
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