Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 12. August 2008 - 12 O 351/07 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Beklagte wird aus einem Gewerbemietvertrag auf Zahlung eines rückständigen Mietzinsanteils von monatlich 406,51 € zuzüglich Mehrwertsteuer für die Zeit von Januar 2004 bis einschließlich März 2007 in Anspruch genommen.
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