Der Kläger ist Konkursverwalter über das Vermögen der W GmbH & Co. KG. Er verlangt von der verklagten Bank aus abgetretenem Recht des Überweisungsauftraggebers die Rückzahlung eines Überweisungsbetrages, weil die Überweisung nicht ordnungsgemäß ausgeführt worden sei.
Die am 2. Februar 1982 in Konkurs gefallene Gemeinschuldnerin verkaufte am 13. November 1981 dem Techniker K ein Wohngrundstück. In Nr. IV des notariellen Kaufvertrages ist unter anderem bestimmt:
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