Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem Grundstückskaufvertrag mit der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
BGH, Urteil vom 03.04.1998 - Aktenzeichen V ZR 6/97
DRsp Nr. 1998/8795
Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem Grundstückskaufvertrag mit der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
a) Hat sich die Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben in einem Grundstückskaufvertrag von dem Erwerber versprechen lassen, bestimmte Investitionen zu tätigen und eine bestimmte Anzahl von Arbeitsplätzen zu schaffen, so verstößt eine in allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Vertragsstrafenregelung, die beide Verpflichtungen nebeneinander durch Vertragsstrafen sichert, dann nicht gegen § 9 Abs. 1AGBG, wenn die Strafen in ihrer Höhe in einem angemessenen Verhältnis zum Gewicht des Vertragsverstoßes und zu den Folgen für den Vertragspartner stehen.b) Unter Berücksichtigung des von der Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben zu ihrer Aufgabenerfüllung verfolgten Zwecks ist es nicht unverhältnismäßig, wenn die Höhe der Strafe an den Umfang der geschuldeten Leistung, deren Erfüllung sie sichern soll, anknüpft und durch ihn nach oben begrenzt wird.
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