Dem Beklagten wird ab Antragstellung ratenfreie Prozesskostenhilfe für den Berufungsrechtszug unter Beiordnung von Rechtanwalt Skoberne aus Moers bewilligt, soweit er sich gegen einen über EUR 1.275,05 hinausgehenden Anspruch sowie gegen die noch streitgegenständlichen Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von EUR 301,25 verteidigt. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
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