OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 22.08.2018
4 U 128/17
Normen:
BGB § 433 Abs. 1; BGB § 305 Abs. 1 S. 1; BGB § 138 Abs. 1; ZPO § 592 S. 1; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 307 Abs. 1 S. 1; BGB § 310 Abs. 3 Nr. 1; ZPO § 598;
Vorinstanzen:
LG Limburg, vom 11.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 362/16

Wirksamkeit einer Nachschussklausel in einem GrundstückskaufvertragNachweis der anspruchsbegründenden Tatsachen durch UrkundenAuslegung des Begriffs der Bauleitplanung

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 22.08.2018 - Aktenzeichen 4 U 128/17

DRsp Nr. 2018/15706

Wirksamkeit einer Nachschussklausel in einem Grundstückskaufvertrag Nachweis der anspruchsbegründenden Tatsachen durch Urkunden Auslegung des Begriffs der Bauleitplanung

1. Die Parteien eines Grundstückskaufvertrages können wirksam vereinbaren, dass anstelle des vereinbarten Kaufpreises der dann zu erzielende Kaufpreis tritt, wenn das Grundstück innerhalb von 20 Jahren "im Rahmen der Bauleitplanung" als Gewerbe-, Misch-, Sonder- oder Wohngebiet ausgewiesen wird. 2. Als AGB wäre eine solche Klausel wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam, da die Interessen des Käufers nicht ausreichend gewahrt wurden, weil sich die Höhe des Kaufpreises nicht abschätzen ließ, der Käufer für eine lange Zeit einen erheblichen Geldbetrag bereit halten musste und weil ihm kein Recht eingeräumt wurde, sich vom Vertrag zu lösen (vgl. OLG Koblenz - 3 U 273/00 - 19.12.2000). 3. Jedoch ist der Käufer beweispflichtig dafür, dass es sich bei dem Vertrag um AGB, d.h. um für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen handelt. 4. Auch wenn die Nachschussklausel - hypothetisch - gem. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam wäre, so führt dies nicht automatisch zur Unwirksamkeit gem. § 138 BGB wegen Sittenwidrigkeit oder Wucher.

Tenor