Die zulässige Berufung ist im wesentlichen begründet.
Dem Kläger steht die geltend gemachte Forderung gegen den Beklagten aufgrund der zwischen den Parteien am 15.09.1993 geschlossenen Vereinbarung zu.
Vertragspartner des Klägers ist dabei der Beklagte persönlich geworden.
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