Der Beklagte ist Verwalter im Konkurs über das Vermögen der E. Werft AG (nachfolgend: Werft). Auf dieser wurde ein Schiff gebaut, das bis zum 30. Juni 1994 abzuliefern war. Am 3. Juni 1994 beantragte die Werft die Eröffnung des Konkursverfahrens. Das zuständige Amtsgericht bestellte Steuerberater G. zum Sequester.
Zulieferer zum Neubau war eine E. GmbH. Sie hatte die kältetechnischen Arbeiten der Klägerin übertragen. Der Sequester verhandelte mit den Lieferanten über die termingerechte Fertigstellung des Schiffsbaus. Mit Schreiben vom 12. Juli 1994 teilte der Sequester der Klägerin mit:
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