Die Parteien streiten über die Wirksamkeit und den Inhalt eines unter dem 19.06./22.08.1990 geschlossenen Mietvertrags, mit dem die Klägerin, Tochtergesellschaft eines Bekleidungshauses in ... von der Beklagten und deren Ehemann ein Geschäftshaus in ... und ... gemietet hat.
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