Zahlung einer Sonderumlage durch den Erwerber einer Eigentumswohnung
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.11.2000 - Aktenzeichen 9 U 88/00
DRsp Nr. 2005/7284
Zahlung einer Sonderumlage durch den Erwerber einer Eigentumswohnung
Wird Wohnungseigentum veräußert, so haftet für eine durch die Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossene und fällige Sonderumlage der im Grundbuch eingetragene Eigentümer (= Veräußerer). Zahlt gleichwohl der Erwerber die Umlage, so kann ihm ein Ersatzanspruch gegen den Veräußerer zustehen.