Die Berufung der Beklagten gegen das am 18. Oktober 2017 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der Urteilsausspruch zu Ziffer II. (Verurteilung der Beklagten zur Zahlung eines weiteren Betrages i.H.v. 1.141,90 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.07.2016) entfällt.
II.Die Anschlussberufung des Klägers gegen das vorbezeichnete Urteil wirdzurückgewiesen.
III.Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
IV. V. VI.
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