1. Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 12.03.2019, Az.:
Die Beklagte wird verurteilt,
1. an den Kläger 55.317,89 € 56.293,89 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus § 618,58 € seit dem 02.02.2018, aus 3.125,00 € seit dem 02.03.2018, aus 3.125,00 € seit dem 03.04.2018, aus 7.885,00 € seit dem 03.05.2018, aus 7.885,00 € seit dem 03.06.2018, aus 7.885,00 € seit dem 03.07.2018, aus 7.885,83 € seit dem 03.08.2018, aus 7.885,83 € seit dem 03.09.2018 und aus 8.330,00 € seit dem 03.10.2018 zu zahlen.
2. an den Kläger weitere 7.140,00 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 3.570,00 € seit dem 02.11.2018 und aus 3.570,00 seit dem 04.12.2018 zu zahlen.
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