OLG Dresden - Urteil vom 10.08.2022
5 U 743/22
Normen:
BGB § 546a Abs. 1; BGB § 543 Abs. 1 S. 1; BGB § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a);
Fundstellen:
MDR 2022, 1403
NJW-RR 2022, 1670
NZM 2022, 911
ZMR 2022, 960
Vorinstanzen:
LG Leipzig, vom 06.04.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 1978/21

Zahlung von rückständiger Nutzungsentschädigung für GewerberäumeWirksamkeit einer außerordentlichen KündigungKonkludente Begründung eines neuen Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit auf Grundlage eines beendeten Mietverhältnisses

OLG Dresden, Urteil vom 10.08.2022 - Aktenzeichen 5 U 743/22

DRsp Nr. 2022/12547

Zahlung von rückständiger Nutzungsentschädigung für Gewerberäume Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung Konkludente Begründung eines neuen Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit auf Grundlage eines beendeten Mietverhältnisses

Der Ausschluss von § 545 BGB ist nicht nur individualvertraglich, sondern auch formularvertraglich wirksam möglich.