Der Kläger verlangt die Zahlung des Kaufpreises für einen VW-Campingbus.
Er beauftragte und bevollmächtigte Frau U. M. damit, den Verkauf seines Fahrzeugs zu vermitteln. Am 8. September 1994 gab der Beklagte gegenüber Frau M. ein Angebot zum Kauf für 13.950 DM ab. Das von ihm unterzeichnete Bestellformular lautet u.a.:
"Der Käufer ist an diese Bestellung 10 Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer durch den Vermittler die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist."
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