BGH - Urteil vom 26.11.1997
VIII ZR 22/97
Normen:
BGB § 130 Abs. 1 Satz 1;
Fundstellen:
AP Nr. 19 zu § 130 BGB
BB 1998, 289
BGHR BGB § 130 Abs. 1 S. 1 Zugang 6
BGHZ 137, 205
DAR 1998, 389
DB 1998, 618
I(111)238c-d
MDR 1998, 337
NJW 1998, 976
VersR 1998, 472
WM 1998, 459
ZIP 1998, 212
Vorinstanzen:
OLG Braunschweig,
LG Braunschweig,

Zeitpunkt des Zugangs einer per Einschreiben abgesandten, auf dem Postamt niedergelegten empfangsbedürftigen Willenserklärung

BGH, Urteil vom 26.11.1997 - Aktenzeichen VIII ZR 22/97

DRsp Nr. 1998/1846

Zeitpunkt des Zugangs einer per Einschreiben abgesandten, auf dem Postamt niedergelegten empfangsbedürftigen Willenserklärung

»Zur Frage, wann eine per Einschreiben abgesandte empfangsbedürftige Willenserklärung wirksam wird, wenn die beim Postamt niedergelegte Sendung vom Adressaten trotz schriftlicher Mitteilung über die Niederlegung nicht abgeholt wird (Abgrenzung zu BGHZ 67, 271).«

Normenkette:

BGB § 130 Abs. 1 Satz 1;

Tatbestand:

Der Kläger verlangt die Zahlung des Kaufpreises für einen VW-Campingbus.

Er beauftragte und bevollmächtigte Frau U. M. damit, den Verkauf seines Fahrzeugs zu vermitteln. Am 8. September 1994 gab der Beklagte gegenüber Frau M. ein Angebot zum Kauf für 13.950 DM ab. Das von ihm unterzeichnete Bestellformular lautet u.a.:

"Der Käufer ist an diese Bestellung 10 Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer durch den Vermittler die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist."