OLG München - Endurteil vom 07.02.2017
9 U 2987/16 Bau
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 2; BGB § 631 Abs. 1; BGB § 648a; HOAI § 34 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 14.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 18289/15

Zulässigkeit der Bauhandwerkersicherung zu Gunsten eines Projektsteuerers

OLG München, Endurteil vom 07.02.2017 - Aktenzeichen 9 U 2987/16 Bau

DRsp Nr. 2018/10469

Zulässigkeit der Bauhandwerkersicherung zu Gunsten eines Projektsteuerers

Ein Projektsteuerer hat nur dann Anspruch auf Bauhandwerkersicherung, wenn er nach dem geschlossenen Vertrag einen Erfolg und nicht nur Beratung und Unterstützung des Auftraggebers schuldet.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 14.06.2016, Az.: 5 O 18289/15, aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Urteils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 2; BGB § 631 Abs. 1; BGB § 648a; HOAI § 34 Abs. 2;

Entscheidungsgründe

I.