OLG Düsseldorf - Urteil vom 24.09.2009
I-5 U 5/09
Normen:
BGB § 240; BGB § 535; BGB § 536; BGB § 550; PrKV § 2; PrKV § 4;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 13.11.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 287/08

Zulässigkeit der Befriedigung von Ansprüchen des gewerblichen Vermieters aus der Kaution während laufenden Mietverhältnisses; Formularmäßiger Ausschluss des Minderungsrechts des Mieters; Wirksamkeit von Wertsicherungsklauseln

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2009 - Aktenzeichen I-5 U 5/09

DRsp Nr. 2010/15702

Zulässigkeit der Befriedigung von Ansprüchen des gewerblichen Vermieters aus der Kaution während laufenden Mietverhältnisses; Formularmäßiger Ausschluss des Minderungsrechts des Mieters; Wirksamkeit von Wertsicherungsklauseln

1. Kautionsabreden in gewerblichen Mietverträgen, nach denen sich der Vermieter wegen Ansprüchen aus dem Mietvertrag aus der Kaution befriedigen kann, wenn der Mieter seinen Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, sind in Ermangelung konkreter Abreden dahingehend auszulegen, dass sich der Vermieter während des laufenden Mietverhältnisses zur Befriedigung mietvertraglicher Forderungen nur dann aus der Kaution bedienen darf, wenn diese Forderungen entweder rechtskräftig festgestellt oder unstreitig oder jedenfalls so offensichtlich begründet sind, dass ein Bestreiten mutwillig erscheint. 2. Klauselmäßige Ausschlüsse des Minderungsrechts des Mieters sind in gewerblichen Mietverträgen wirksam. Solche Klauseln sind aber einschränkend dahingehend auszulegen, dass dem Mieter nicht gänzlich das Minderungsrecht genommen wird, sondern nur die Verwirklichung dieses Rechts zum Abzug von der geschuldeten Miete verwehrt ist. Der Mieter wird insoweit auf einen eigenständigen Bereicherungsanspruch gegen den Vermieter verwiesen. 3. Zur Wirksamkeit von Wertsicherungsklauseln nach der Preisklauselverordnung (PrKV).