Zulässigkeit der Eventualeinladung zu einer Eigentümerversammlung
OLG Köln, Beschluß vom 30.12.1998 - Aktenzeichen 16 Wx 187/98
DRsp Nr. 1999/3868
Zulässigkeit der Eventualeinladung zu einer Eigentümerversammlung
»Eine Regelung der Gemeinschaftsordnung, daß sogleich mit der Ersteinladung zur Eigentümerversammlung für den Fall, daß die Erstversammlung beschlußunfähig sein sollte, zu einer zweiten Eigentümerversammlung am gleichen Tag eine halbe Stunde nach dem Termin der Erstversammlung einzuladen sei, ist mit dem WEG vereinbar.«