KG - Beschluss vom 11.12.2001
25 W 220/01
Normen:
ZPO § 885 ;
Fundstellen:
NZM 2003, 105

Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung gegen einen Dritten

KG, Beschluss vom 11.12.2001 - Aktenzeichen 25 W 220/01

DRsp Nr. 2005/7445

Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung gegen einen Dritten

Aus einem Räumungstitel kann auch gegen einen Untermieter vollstreckt werden, wenn der Räumungsschuldner und Mieter den Besitz an diesem ohne Kenntnis des Vermieters übertragen hat.

Normenkette:

ZPO § 885 ;
Fundstellen
NZM 2003, 105