Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung gegen einen Dritten
KG, Beschluss vom 11.12.2001 - Aktenzeichen 25 W 220/01
DRsp Nr. 2005/7445
Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung gegen einen Dritten
Aus einem Räumungstitel kann auch gegen einen Untermieter vollstreckt werden, wenn der Räumungsschuldner und Mieter den Besitz an diesem ohne Kenntnis des Vermieters übertragen hat.