AG Köln, vom 22.07.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 213 C 169/91
Zulässigkeit einer Divergenzberufung
LG Köln, Beschluss vom 28.10.1991 - Aktenzeichen 10 S 334/91
DRsp Nr. 2001/10210
Zulässigkeit einer Divergenzberufung
Die Abweichung in einer verfahrensrechtlichen Frage rechtfertigt regelmäßig nicht die Einholung eines Rechtsentscheides, es sei denn, daß sie in einem engen inneren Sachzusammenhang mit einer materiellen Rechtsfrage des Mietrechts steht. Dies gilt auch für die Diverenzberufung nach § 511a Abs. 2ZPO.