I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 29.08.2017 (
II. Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III. Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 29.08.2017 (
Beschluss:
Der Streitwert wird auf 24.240,00 EUR festgesetzt.
I.
Die Verfügungsbeklagte (im Folgenden: Beklagte) wendet sich gegen die von der 4. Zivilkammer des Landgerichts Chemnitz mit Urteil vom 29.08.2017 (
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