Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 26. April 2018 -
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 764,29 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06. August 2016 zu zahlen.
II.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III.Die Kosten des Verfahrens (I. und II. Instanz) trägt der Beklagte.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Zahlung rückwirkend erhöhter Dienstwohnungsvergütung, konkret über den Erhöhungsbetrag für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2015.
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