1. Das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 23.09.2008 wird abgeändert und die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt die Klägerin.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: bis zu 8.500,00 €
I. Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gemäß §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 ZPO abgesehen.
II. Die zulässige Berufung der Beklagten hat Erfolg. Sie führt zur Abänderung des angefochtenen Urteils und zur Abweisung der Klage.
Die Klägerin kann nicht mit Erfolg in ihrer Eigenschaft als Insolvenzverwalterin über das Vermögen der B. GmbH & Co. KG Mieten für die Monate November 2004 bis Mai 2005, Juli 2005 und anteilig Juni 2005 beanspruchen.
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