I. Die Beklagten waren Mieter einer Wohnung in einem Anwesen, das die Klägerin durch Erbteilung erworben hat. Die Klägerin hat das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs gekündigt und anschließend Räumungsklage erhoben. Das Amtsgericht hat die Beklagten zur Räumung und Herausgabe der Wohnung verurteilt, diese haben Berufung eingelegt. Das Landgericht hat am 30.4.1991 beschlossen, einen Rechtsentscheid zu folgender Frage einzuholen:
Wird ein Mietverhältnis über Wohnraum wirksam durch eine Kündigung beendet, wenn die vom bevollmächtigten Rechtsanwalt unterschriebene Kündigung von dessen Kanzlei als Fernkopie (Telefax) dem Postamt und von dort durch einen Postbediensteten den Mietern zugeleitet wird?
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