Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens wegen Mängeln der Mietwohnung
LG Hamburg, vom 08.09.1999 - Aktenzeichen 316 T 74/99
DRsp Nr. 2009/7435
Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens wegen Mängeln der Mietwohnung
Ein Mieter ist berechtigt, zur Feststellung von Mängeln nebst der zu deren Beseitigung erforderlichen Maßnahmen und der Kosten hierfür ein selbständiges Beweisverfahren zu betreiben.