LG Hamburg vom 08.09.1999
316 T 74/99
Normen:
ZPO § 485 Abs. 2; BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen:
WuM 2001, 345

Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens wegen Mängeln der Mietwohnung

LG Hamburg, vom 08.09.1999 - Aktenzeichen 316 T 74/99

DRsp Nr. 2009/7435

Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens wegen Mängeln der Mietwohnung

Ein Mieter ist berechtigt, zur Feststellung von Mängeln nebst der zu deren Beseitigung erforderlichen Maßnahmen und der Kosten hierfür ein selbständiges Beweisverfahren zu betreiben.

Normenkette:

ZPO § 485 Abs. 2; BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen
WuM 2001, 345