BGH - Urteil vom 12.12.2007
VIII ZR 269/06
Normen:
ZPO § 301 ;
Fundstellen:
BGHReport 2008, 389
MDR 2008, 331
MietR 2008, 106
NJW-RR 2008, 460
NZM 2008, 280
WuM 2008, 156
Vorinstanzen:
LG München II, vom 25.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 12 S 651/06
AG Starnberg, vom 11.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 1 C 2028/05

Zulässigkeit eines Teilurteils bei Klage des Vermieters auf Zahlung von Mietzins und Räumung des Mietobjekts

BGH, Urteil vom 12.12.2007 - Aktenzeichen VIII ZR 269/06

DRsp Nr. 2008/3111

Zulässigkeit eines Teilurteils bei Klage des Vermieters auf Zahlung von Mietzins und Räumung des Mietobjekts

»Zur Frage der Zulässigkeit eines Teilurteils im Falle einer Klage des Vermieters auf Zahlung rückständiger Miete und auf Räumung des Mietobjekts.«

Normenkette:

ZPO § 301 ;

Tatbestand:

Die Beklagte zu 1 mietete von den Klägern ab dem 1. August 2004 ein Hausgrundstück in S., das sie zusammen mit dem Beklagten zu 2 bewohnt. Die Kläger kündigten im Lauf des Jahres 2005 das Mietverhältnis mit Schreiben ihres erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten mehrmals fristlos und nehmen die Beklagten auf Räumung und Herausgabe des Mietobjekts sowie auf Zahlung von rückständiger Miete und Nutzungsentschädigung in Anspruch; die Beklagten berufen sich auf ein Recht zur Minderung der Miete wegen Mängeln der Mietsache und auf ein Zurückbehaltungsrecht wegen unterbliebener Mangelbeseitigung.