Auf die Berufung des Beklagten wird das am 18. Juli 2008 verkündete Teilurteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf mit dem ihm zugrunde liegenden Verfahren aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
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