BGH - Urteil vom 12.01.1994
XII ZR 167/92
Normen:
ZPO § 565 Abs. 3, § 539, § 301 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BGHR ZPO § 301 Abs. 1 Hilfsaufrechnung 1
BGHR ZPO § 565 Abs. 3 Nr. 1 Teilurteil 1
EzFamR aktuell 1994, 146
EzFamR aktuell 1994, 198
LM ZPO § 565 Abs. 3 Nr. 18
MDR 1994, 613
NJW 1994, 2236
NJW-RR 1994, 379
WM 1994, 865
ZMR 1994, 150
Vorinstanzen:
OLG Düsseldorf,
LG Wuppertal,

Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das Revisionsgericht

BGH, Urteil vom 12.01.1994 - Aktenzeichen XII ZR 167/92

DRsp Nr. 1994/1148

Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das Revisionsgericht

»Zur Zulässigkeit einer Zurückverweisung durch das Revisionsgericht an die erste Instanz, wenn die erste Instanz ein unzulässiges Teilurteil erlassen hat.« Zwar sieht § 301 Abs. 1 ZPO vor, daß über eine Widerklage vorab durch Teilurteil entschieden werden kann, jedoch darf ein derartiges Teilurteil nur dann ergehen, wenn die Entscheidung über die Widerklage unabhängig davon ist, wie der Streit über den Rest ausgeht, wenn also die Gefahr widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist. Hiernach ist es nicht zulässig über eine Widerklage durch Teilurteil zu entscheiden, wenn gegenüber der Widerklageforderung mit einem Teil der Klageforderung die Aufrechnung erklärt ist und wenn die Entscheidung über die Widerklage von dieser Aufrechnung abhängt. Der Erlaß eines Teilurteils durch das erstinstanzliche Gericht ist in einem derartigen Fall auch dann nicht zulässig, wenn nach Auffassung des erstinstanzlichen Gerichtes die Widerklageforderung nicht schlüssig vorgetragen ist, da ein Teilurteil schon dann unzulässig ist, wenn sich durch die Möglichkeit einer abweichenden Entscheidung im Instanzenzug die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen ergeben kann.

Normenkette:

ZPO § 565 Abs. 3, § 539, § 301 Abs. 1 ;

Tatbestand: