BGH - Beschluss vom 27.10.2009
VIII ZR 334/07
Normen:
BGB § 242;
Fundstellen:
NZM 2010, 243
ZMR 2010, 279
Vorinstanzen:
AG Berlin-Pankow-Weißensee, vom 23.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 6 C 225/06
LG Berlin, vom 24.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 65 S 272/06

Zulassung einer Revision bei Unerheblichkeit einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage für den konkreten Rechtsstreit; Verwirkung des Anspruchs des Vermieters auf Zahlung der Nebenkosten i.F.d. Verstreichenlassens der Abrechnungsfrist und der darüber hinausgehenden treuwidrigen Geltendmachung des Rechts zu einem späteren Zeitpunkt

BGH, Beschluss vom 27.10.2009 - Aktenzeichen VIII ZR 334/07

DRsp Nr. 2009/28679

Zulassung einer Revision bei Unerheblichkeit einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage für den konkreten Rechtsstreit; Verwirkung des Anspruchs des Vermieters auf Zahlung der Nebenkosten i.F.d. Verstreichenlassens der Abrechnungsfrist und der darüber hinausgehenden treuwidrigen Geltendmachung des Rechts zu einem späteren Zeitpunkt

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die vom Berufungsgericht zugelassene Revision durch einstimmigen Beschluss nach § 552a ZPO zurückzuweisen.

Normenkette:

BGB § 242;

Gründe

1.