LG Berlin, vom 27.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 20 O 253/02
Zum Anspruch des Anmelders im vereinfachten Rückübertragungsverfahren auf Herausgabe der Entgelte für Miet-, Pacht-, oder andere Nutzungsverhältnisse
KG, Urteil vom 06.09.2004 - Aktenzeichen 24 U 206/03
DRsp Nr. 2004/16713
Zum Anspruch des Anmelders im vereinfachten Rückübertragungsverfahren auf Herausgabe der Entgelte für Miet-, Pacht-, oder andere Nutzungsverhältnisse
»Der Anmelder im vereinfachten Rückübertragungsverfahren gemäß § 21bInVorG, dessen Berechtigung nach dem VermG festgestellt worden ist, hat gegenüber dem Verfügungsberechtigten einen Anspruch auf Herausgabe der Entgelte, die ihm ab dem 1. Juli 1994 bis zum Zeitpunkt der Rückgabe aus einem Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsverhältnis zustehen gemäß § 7 Abs. 7 Satz 3 VermG, sofern der Berechtigte diesen in der Frist des § 7 Abs. 8 VermG geltend macht.«