OLG Düsseldorf - Urteil vom 16.12.2003
I 24 U 94/03
Normen:
BGB § 535 ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2004, 200
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, vom 10.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 277/02

Zum Umfang der Gewährleistungspflichten des Vermieters eines von Gemeinde als Aussiedlerheim genutzen Hotels nach Freigabe des Verwendungszwecks durch Mietvertragsänderung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2003 - Aktenzeichen I 24 U 94/03

DRsp Nr. 2004/2861

Zum Umfang der Gewährleistungspflichten des Vermieters eines von Gemeinde als Aussiedlerheim genutzen Hotels nach Freigabe des Verwendungszwecks durch Mietvertragsänderung

»Ändern die Mietvertragsparteien den Mietzweck (hier: Betrieb eines Aussiedlerheims durch die Gemeinde in einem Hotel) dahin ab, dass der Mieter künftig nach Belieben jeden Vertragszweck verfolgen darf, so kann eine dem entsprechende Gewährleistungspflicht des Vermieters abbedungen sein.«

Normenkette:

BGB § 535 ;

Entscheidungsgründe:

Das zulässige Rechtsmittel bleibt ohne Erfolg. Das Landgericht hat die beklagte Stadt im Ergebnis zu Recht zur Zahlung der Miete für die Monate Mai bis Juli 2002 (3 x 4.039,21 EUR = 12.117,63 EUR nebst gestaffelter gesetzlicher Zinsen) verurteilt. Die Berufungsangriffe gestatten keine abweichende Entscheidung.

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