BGH, Urteil vom 22.01.2003 - Aktenzeichen VIII ZR 244/02
DRsp Nr. 2003/4223
Zumutbarkeit und Eignung eines Mieters
»Zur Frage der Zumutbarkeit und Eignung eines Nachmieters, wenn sich der Vermieter unter der Bedingung, daß ein solcher Nachmieter gefunden wird, mit einer Entlassung des Mieters aus dem Mietvertrag einverstanden erklärt.«