I.
Der Kläger begehrt von den Beklagten die Bewilligung der Freigabe eines auf Grund einer Mietbürgschaft von der Sparkasse P. beim Amtsgericht P. hinterlegten Geldbetrages.
Die Parteien schlossen am 08.12.2000 einen schriftlichen Mietvertrag über Geschäftsräume in P.. Die monatliche Miete beträgt 5.159,45 EURO. Nach § 6 Nr. 1 des Mietvertrags sind die Beklagten zu einer Kautionsleistung von 25.000,00 DM verpflichtet. Unter § 6 Nr. 4 des Mietvertrags ist hierzu folgender weiterer Passus enthalten:
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