I.
Die Klägerin macht gegen die Beklagte aus abgetretenem Recht der G... Gesellschaft für ... GmbH (im Folgenden: G.. GmbH) Ansprüche aus einem gekündigten Mietkaufvertrag geltend.
Auf die tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen Urteil wird Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).
Das Landgericht hat zunächst im schriftlichen Vorverfahren am 12.01.2004 ein der Klage in vollem Umfang stattgebendes Versäumnisurteil erlassen.
Dieses Versäumnisurteil hat das Landgericht mit Urteil vom 02.09.2004 mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 15.091,10 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % über den Basiszinssatz aus 14.472,05 EUR seit dem 15.08.2003 zu zahlen.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|