LG Osnabrück - Urteil vom 29.11.2000
6 S 793/00
Normen:
BGB § 564b Abs. 1, 2, 3 ;

Zur Wirksamkeit einer einen bevorstehenden Abriss eines Hauses gestützten Kündigung

LG Osnabrück, Urteil vom 29.11.2000 - Aktenzeichen 6 S 793/00

DRsp Nr. 2004/3154

Zur Wirksamkeit einer einen bevorstehenden Abriss eines Hauses gestützten Kündigung

»Eine auf den bevorstehenden Abriss eines Hauses gestützte Kündigung ist unwirksam, wenn im Kündigungsschreiben die wirtschaftliche Notwendigkeit des Abrisses nicht begründet wird.«

Normenkette:

BGB § 564b Abs. 1, 2, 3 ;

Tatbestand:

(Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.)

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Berufung des Beklagten hat in der Sache Erfolg.

Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Räumung der Wohnung gemäß § 565 BGB.