Das LG Kassel hat dem Senat folgende Frage zum Rechtsentscheid vorgelegt: "Kann sich ein Mieter gem. § 273 BGB gegenüber einem Anspruch des Vermieters auf Zustimmung zur Mieterhöhung nach § 2 MHG auf ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Gegenanspruchs auf Mängelbeseitigung aus § 536 BGB berufen?" Der Senat hat die Frage wie aus dem amtlichen Leitsatz (b.) ersichtlich beantwortet.
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