Zwischen
- nachstehend Vermieter genannt -
und
- nachstehend Mieter genannt -
wird zu dem zwischen beiden Vertragsparteien abgeschlossenen Gewerberaummietvertrag vom ..., dessen Inhalt uneingeschränkt fortgelten soll, als Anlage ... folgende
1. Im Interesse eines gedeihlichen und reibungslosen Zusammenlebens aller Hausbenutzer und vor dem Hintergrund der Verpflichtung zur wechselseitigen Rücksichtnahme innerhalb der Benutzergemeinschaft des Anwesens hat der Mieter folgende Vorgaben zu beachten:
A. Rücksicht der Hausbenutzer
Die Rücksicht der Hausbenutzer aufeinander verpflichtet diese unter anderem zu Folgendem:
a) Jede störende Geräusche und Erschütterungen hervorrufende Tätigkeit, einschließlich des Einsatzes von Gerätschaften oder Maschinen im weitesten Sinne, welche die übrigen Hausbenutzer über den zulässigen Mietgebrauch hinaus beeinträchtigt, ist zu vermeiden. Dabei ist vor allem auf die Einhaltung der Ruhezeiten täglich von ... bis ... Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zu achten.
b) Beim Einsatz von Maschinen oder sonstigen Gerätschaften ist auf die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere des Schall- und Schwingungsschutzes, zu achten.
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