I.
Die noch verheirateten Parteien sind Miteigentümer zur Hälfte eines in Leipzig-Miltitz belegenen, mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks. Im Januar 2004 verließ die Klägerin das Haus in endgültiger Trennungsabsicht; der Beklagte wechselte die Türschlösser aus und bewohnt das Anwesen seitdem gemeinsam mit der Tochter der Parteien, Sxxxxx, geboren am xx. xxxxxxxx 1986. Das Scheidungsverfahren ist anhängig (
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